Das Adoptionsverbot soll aufgehoben werden
Die Rechtskommission des Ständerates will den Bundesrat beauftragen, die nötigen Gesetzesänderungen vorzuschlagen
Die Rechtskommission des Ständerates hat ohne Gegenstimme beschlossen, der Petition «Gleiche Chancen für alle Familien» Folge zu geben. Sie will nun den Bundesrat mittels einer Motion beauftragen, die erforderlichen Gesetzesänderungen vorzulegen. Künftig sollen alle Erwachsenen, ungeachtet ihres Zivilstandes und ihrer Lebensform, ein Kind adoptieren dürfen. Bedingung ist, dass die Adoption für das Kind die beste Lösung ist, wie die Kommission mitteilte.
Mit ihrer Motion trage die Kommission der gesellschaftlichen Realität Rechnung, dass es zahlreiche sogenannte Regenbogenfamilien mit einem geregelten und stabilen Familiensystem gebe, begründet die Kommission ihren Entscheid.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 264 ff. ZGB und Artikel 28 EPG (BG über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare, SR 211.231) dahingehend zu ändern, dass alle Erwachsenen, ungeachtet ihres Zivilstands und ihrer Lebensform, ein Kind, insbesondere das Kind des Partners oder der Partnerin, adoptieren können, wenn eine Adoption für das Kindeswohl die beste Lösung darstellt.
Begründung
Die RK-S hat die Petition 11.2012, Familienchancen, gleiche Rechte für alle Familien, am 20. Oktober 2011 behandelt und ihr Folge gegeben. Die Petition verlangt eine Ausgestaltung des Adoptionsrechts, die im Interesse und Wohl des Kindes ist, und nicht auf dem Zivilstand und der sexuellen Orientierung der adoptionswilligen Personen und Paare beruht. Im Weiteren verlangt sie die rechtliche Gleichstellung von Kindern, die in eingetragenen Partnerschaften aufwachsen, mit Kindern die in Ehegemeinschaften aufwachsen, und damit die Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Paare mit Ehepaaren in Bezug auf Elternrechte und die Adoption. Die RK-S bejaht einen Handlungsbedarf, da zahlreiche sogenannte Regenbogenfamilien mit einem geregelten und stabilen Familiensystem eine gesellschaftliche Realität sind und eine Adoption für das Kindeswohl die beste Lösung sein kann. Eine Adoption durch den Partner bzw. die Partnerin ermöglicht die Gleichstellung von Kindern vor allem dann, wenn der andere Elternteil nicht (mehr) vorhanden, das heisst verstorben oder verschollen ist oder sich der Verantwortung gegenüber seinem Kind entzieht.
Der politische Weg
Zur verbindlichen Überweisung der Motion der Rechtskommission braucht es die Zustimmung des Ständerats. Nach der Einstimmigkeit der Rechtskommission und dem erfolglosen SVP-Sturm aufs Stöckli, darf man davon ausgehen, dieser stimmt zu. Danach muss auch der Nationalrat zustimmen. Im Nationalrat ist das Anliegen jedoch umstritten. In der letzten Session hat dieser mit 97 zu 83 Stimmen beschlossen, auf die Petition des Vereins Familienchancen nicht einzugehen. Wie der Rat in seiner erneuerten Zusammensetzung denkt, kann man noch nicht abschätzen. Wahrscheinlich aber eher offener. Bei der Zustimmung des Zweitrates muss der Bundesrat innerhalb von zwei Jahren eine entsprechende Gesetzesänderung (oder mehrere) vorlegen.
Zu diesen Gesetzesänderungen müssen dann beide Räte zustimmen, was nach der Überweisung einer entsprechenden Motion die Regel ist. Dagegen kann das Referendum ergriffen werden. In Frage kommen dafür die EDU (eher schwach auf der Brust), die SVP (eigentlich nicht an solchen Themen interessiert) oder die CVP (die Familienpartei – aber nur für ‹normale, gesunde› Familien). Kommt ein Referendum zustande, gibt es eine Volksabstimmung.
Dazu sind noch zwei Motionen hängig, von Mario Fehr «Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare» und von Katharina Prelicz-Huber «Aufhebung des Adoptionsverbotes für Personen in eingetragener Partnerschaft». Die beiden Motionen werden wohl bei einer Zustimmung zur Vorlage des Ständerats abgeschrieben.
Die Petition «Gleiche Chancen für alle Familien»
Am 15. Juni 2010 hat der Verein «Gleiche Chancen für alle Familien» die gleich lautende Petition mit 19 380 Unterschriften an den Bundesrat und das eidgenössische Parlament übergeben.
Die Petenten verlangen:
- die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare mit Ehepaaren in Bezug auf Elternrechte und Adoption;
- die rechtliche Gleichstellung von Kindern, die in eingetragenen Partnerschaften aufwachsen, mit Kindern, die in Ehegemeinschaften aufwachsen;
- eine Ausgestaltung des Adoptionsrechtes, welche auf Interesse und Wohl des Kindes abstellt, und nicht auf den Zivil- stand und die sexuelle Orientierung der adoptionswilligen Personen und Paare.
Christoph Darbellay und das die Adoption von gleichgeschlechtlichen Paaren >>
Die Meinung von Network zur Adoptionsfrage
