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Solidaritätsfonds



Der Solidaritätsfonds von Network unterstützt soziale und karitative Tätigkeiten sowie unterstützungsbedürftige Personen. Es können auch nicht dem Verein angehörige Einzelpersonen oder Organisationen unterstützt werden*.

Zur Antragsstellung gibt es keine Einschränkungen, allerdings ist eine inhaltliche Übereinstimmung mit den Vereinszielen von Network erwünscht. Daher sind Anträge auf eine Art und Weise zu begründen, die nebst der Darlegung der sozialen oder karitativen Tätigkeit auch eine Einordnung im Rahmen der allgemeinen Vereinsziele erlaubt. Eingehende Anträge an diesen Fonds werden durch einen Ausschuss behandelt. Durch ihn wird eine Empfehlung auf Eintreten oder Ablehnung an den Vorstand gestellt.

Gesuche können ganz oder teilweise bewilligt werden. Die Beiträge werden von NETWORK einmalig ausgerichtet. Wiederkehrende Verpflichtungen werden nicht eingegangen, da derzeit keine kontinuierliche Finanzierungsbasis gesichert ist.

Vom Solidaritätsfonds mit finanziellen Mitteln unterstützen Personen stellen dem Ausschuss nach sechs Monaten Informationen über die Mittelverwendung zu.

Gemäss allgemeinem Network-Fondsreglement wird der Generalversammlung des Vereins jährlich ein Rechenschaftsbericht erstattet. Auszahlungen im Zusammenhang mit dem Solidaritätsfonds werden in einer Form veröffentlicht, die keine Persönlichkeitsrechte verletzt.

Anträge
Anträge werden zweimal jährlich per 31. März und 30. September gesammelt und entschieden. Sie sind in formloser und schriftlicher Form an den Verein zu richten:

NETWORK Sekretariat
Postfach
CH-8027 Zürich

Der Antrag muss Name und Adresse des Antragstellers, Grund des Antrags inklusive einem informativem Beschrieb, Darstellung der Situation und das Ziel/ die Absicht der Mittelverwendung enthalten. Ebenfalls sollte er die Höhe der gewünschten Unterstützung beziffern.

Finanzierung des Solidaritätsfonds
Der Fonds finanziert sich aus Spenden und Legaten. Dazu können Zuwendungen von natürlichen und juristischen Personen an den steuerbefreiten Solidaritätsfonds im gesetzlichen Rahmen vom steuerbaren Einkommen respektive steuerbaren Ertrag in Abzug gebracht werden, wenn die Zuwendung auf das für den steuerbefreiten Fonds eingerichtete Postscheckkonto erfolgt.

Wenn jemand Gutes tun will und damit auch noch Steuern spart, sind wir glücklich über jede Spende auf folgendes Konto:

Verein Network
Solidaritätsfonds
Zürich
IBAN CH22 0900 0000 8036 5425 6
Konto 80-365425-6

 

*Bei der Mittelverwendung sind die allgemeinen Kriterien der Gemeinnützigkeit zu beachten (vgl. Gesuch um Steuerbefreiung vom 10. März 2012 und Verfügung des Kantonalen Steueramtes vom 7. September 2012). Gemäss den Richtlinien der Eidgenössischen Steuerverwaltung gelten karitative Tätigkeiten und soziale Fürsorge sowie die Vergabe von Stipendien (Förderung, Wissenschaft, Unterricht) ein dem Gemeinwohl und dem Allgemeininteresse dienender Zweck.

Bild: Sorendis

Robert Lengacher

Marketing / Business Development
pensioniert, Uitikon-Waldegg