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Ja zum Schutz vor Hass
06.03.2021

Jetzt: Petition unterschreiben

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Trotz des eindeutigen Abstimmungsresultates wird zu wenig getan, um Gewalt an sexuellen Minderheiten zu verhindern. Eine Petition verlangt vom Bundesrat, das dies geändert wird. Unterschreiben kann man bis am 9. März.

63 Prozent der Schweizer*innen, die am 9. Februar an die Urne gegangen sind, haben der Erweiterung der Rassismusstrafnorm auf die sexuelle Orientierung gutgeheissen. Network hat mit anderen LGBTI-Vereinen im Abstimmungsverein «Ja zum Schutz vor Hass» ebenfalls zu diesem eindrücklichen Resultat beigetragen. Doch ein Gesetz, das die Bestrafung von Verleumdung nach erfolgter Tat ermöglicht, genügt nicht. Noch wichtiger ist es, Diskriminierung, Hass und Gewalt, die sogenannten Hate Crimes, an sexuellen Minderheiten zu verhindern.

Neun schweizerische LGBTIQ-Organisationen, darunter auch Network, haben deshalb am 9. Februar 2021 eine Petition an den Bundesrat gestartet, die von ihm Massnahmen zur Verhinderung solch verbaler und körperlicher Gewalt fordert. Wir haben dazu Hans-Peter Fricker von der Politischen Kommission fünf Fragen gestellt.

Letzten Februar sagte das Schweizer Stimmvolk «Ja zum Schutz vor Hass». Wie kam es nun dazu, dass ein Jahr später diese Petition lanciert wurde?
Dank der Erweiterung der Antirassismus-Strafnorm können nun öffentliche Verleumdungen von Schwulen, Lesben und Bisexuellen eingeklagt und bestraft werden. Das ist für uns ein klarer Fortschritt. Noch wichtiger ist es aber, dass es gar nicht zu solchen Verunglimpfungen, Aufrufen zu Hass oder gar tätlichen Angriffen kommt. Bis jetzt haben es die Bundesbehörden aber abgelehnt, präventive Massnahmen zu ergreifen oder wenigstens zu unterstützen. Das will die Petition ändern, indem sie den Bundesrat auffordert, zu vorbeugenden Massnahmen nun endlich Hand zu bieten.

Konkret geht es darum, dass Hate Crimes gegen Community-Mitglieder polizeilich erfasst werden. Werden solche Hate Crimes irgendwo in der Schweiz schon so erfasst, wie es die Petition fordert?
Die Erfassung von Hate Crimes ist das eine, Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen in Schulen und in der breiten Öffentlichkeit, die Einrichtung von Beratungsstellen oder die finanzielle Unterstützung von Organisationen, die Präventionsprojekte durchführen, das andere. Einzig im Kanton Freiburg und in der Stadt Zürich werden Hate Crimes gegen LGBT-Personen heute erfasst. In AG, BE, BL, BS und TI verlangen die Parlamente von der Regierung, dass dies jetzt eingeführt wird. In GR, JU, LU, TG und VS haben die Volksvertreter*innen das bis jetzt abgelehnt. In anderen Kantonen wird das zurzeit noch beraten.

Im Kanton Thurgau wurde einen entsprechenden Vorstoss der FDP vor Kurzem abgelehnt. Aus dem Rat hiess es, dass nicht alle Gewalttaten gegen jede Minderheit separat erfasst werden könne. Deine Entgegnung?
Wenn man will, so kann man! So gross, wie einige sagen, ist der bürokratische Aufwand nicht. Es gehört zu den Grundsätzen unseres Rechtsstaates, dass Verbrechen geahndet werden. Dazu muss man die Täter und ihre Motive kennen. Zudem glauben wir, dass von der Erfassung eine präventive Wirkung ausgeht.

Wie lange hat man Zeit zu unterschreiben und wie viele Unterschriften sollen oder müssen zusammenkommen?
Die Petition läuft genau einen Monat, vom 9. Februar bis zum 9. März 2021. Für ihre Gültigkeit braucht es keine minimale Zahl. Aber wir möchten sie natürlich mit möglichst vielen Unterschriften einreichen!

Wie geht es dann weiter?
Die Petition richtet sich ja an den Bundesrat, also werden wir sie ihm zustellen. Wir hoffen zudem auf parlamentarische Vorstösse aus dem National- und aus dem Ständerat, die das Anliegen zusätzlich unterstützen. Und nicht zuletzt soll die Petition via Medien auch in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.

Interview: Michel Bossart
Foto: Sharon McCutcheon/Pexels

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