Kulturkommission 1.12.17
Gesucht: Schwuler Künstler für Kulturpreis 2018

Bereits zum achten Mal wird 2018 der Network Kulturpreis verliehen. Die Ausschreibung richtet sich an Künstler der Sparte «Bildende Kunst». Bewerbungen sind bis am 28. Februar 2018 möglich.
Seit 2004 und im Abstand von zwei Jahren wird in der Schweiz der Network Kulturpreis an schwule Kulturschaffende in wechselnden Sparten der zeitgenössischen Künste vergeben. «Der Preis hat zum Ziel», sagt Adrian Reber, Leiter der Kulturkommission, «die künstlerische Auseinandersetzung mit dem Thema «Schwulsein» sichtbar zu machen.» Den letzten Kulturpreis erhielt 2016 der Fotograf Raphael Hadad für sein Fotoprojekt «Gaydads», das den Kinderwunsch schwuler Männer thematisierte. «Für 2018 hat sich die Kulturkommission entschieden, den Preis einem Künstler aus der Sparte «Bildende Kunst» zu verleihen», sagt Adrian. «Bildende Kunst» ist ein Sammelbegriff für visuell gestaltende Künste und unterscheidet sich demnach von den darstellenden Künsten (Tanz oder Theater), Literatur oder Musik.
«Der Network Kulturpreis ist derzeit mit 15’000 Franken dotiert», sagt Adrian. Er richte sich in erster Linie an schwule und bereits etablierte Kunstschaffende. «Es handelt sich wirklich um einen Förderpreis und nicht um eine Art Anschubfinanzierung», erklärt Adrian. Dies sei auch der Grund, warum Studenten von der Bewerbung ausgeschlossen seien. In der Schweiz wirkende Kulturschaffenden können ihr digitales Dossier bis am 28. Februar 2018 an Adrian (adrian.reber@network.ch) schicken. Dieses muss auf maximal zehn Seiten (PDF, Querformat, höchstens 10 MB) einen Lebenslauf und einen künstlerischen Werdegang beinhalten. Zusätzlich dürfen maximal drei Ausstellungskataloge eingeschickt werden (Network Kulturkommission, Postfach, 8027 Zürich).
Die Kulturkommission wird für die Jurierung eine Fachkommission mit fünf Mitgliedern einberufen. Ihr Entscheid wird dem Gewinner schriftlich mitgeteilt. Über die Beurteilung wird keine Korrespondenz geführt, der Entscheid ist endgültig und unanfechtbar.
Übrigens: Der Kulturpreis wird aus dem Kulturfonds finanziert. Spenden in den Network Kulturfonds sind steuerabzugsberechtigt.
Text: Michel Bossart