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Der Solidaritätsfonds von network unterstützt soziale und karitative Tätigkeiten sowie unterstützungsbedürftige Personen.

Solidaritäts­fonds

Mit dem network Solidaritätsfonds können auch nicht dem Verein angehörige Einzelpersonen oder Organisationen unterstützt werden. Zur Antragstellung gibt es keine Einschränkungen – allerdings ist eine inhaltliche Übereinstimmung mit den Vereinszielen von network erwünscht. Daher ist der Antrag so zu begründen, dass er nicht nur die Darlegung der sozialen oder karitativen Tätigkeit beinhaltet, sondern auch eine Einordnung im Rahmen der allgemeinen Vereinsziele erlaubt. Eingehende Anträge an diesen Fonds werden von einem Ausschuss behandelt. Durch ihn wird eine Empfehlung auf Eintreten oder Ablehnung an den Vorstand gestellt. Gesuche können ganz oder teilweise bewilligt werden.

Vom Solidaritätsfonds mit finanziellen Mitteln unterstützte Personen stellen dem Ausschuss nach sechs Monaten Informationen über die Mittelverwendung zu.

Gemäss allgemeinem network Fondsreglement wird der Generalversammlung des Vereins jährlich ein Rechenschaftsbericht erstattet. Auszahlungen im Zusammenhang mit dem Solidaritätsfonds werden in einer Form veröffentlicht, die keine Persönlichkeitsrechte verletzt.

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