fbpx Aller au contenu principal

Stiefkindadoption 1.4.16

Kindeswohl vor Zivilstand

Steht bald die Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare offen? (Bild: Raphael Hadad for DISPLAY Magazine
Steht bald die Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare offen? (Bild: Raphael Hadad for DISPLAY Magazine

Nach der Ablehnung der CVP-Initiative geht es für die Schweizer LGBT-Bevölkerung erfreulich weiter: Zum einen sollen eingetragene Paare im Einbürgerungsverfahren den Ehepaaren gleichgestellt werden, zum anderen sollen sie das Stiefkind-Adoptionsrecht erhalten.

Aus LGBT-politischer Sicht sind es erfreuliche Entwicklungen, die in den letzten Wochen hierzulande stattgefunden haben. Zuerst lehnten die Stimmberechtigten Ende Februar die CVP-Initiative ab. Das NEIN verhinderte, dass eine Ehedefinition in die Bundesverfassung gelangte, die gleichgeschlechtliche Paare diskriminiert hätte.

Wichtiger Schritt hin zur Stiefkindadoption

Nur wenige Tage später folgte der nächste Lichtblick: Der Ständerat nahm mit 25 zu 14 Stimmen eine Revision des Zivilgesetzbuches an, die es Homosexuellen in eingetragener Partnerschaft erlauben soll, das Kind des leiblichen Partners resp. der leiblichen Partnerin zu adoptieren. Zudem soll die Stiefkindadoption auch allen hetero- und homosexuellen Paaren erlaubt werden, die in einem seit mindestens drei Jahren bestehenden Konkubinat leben. «Ich bin sehr glücklich über diesen Entscheid», sagt Maria von Känel, Geschäftsführerin Dachverband Regenbogenfamilien. Zum einen zeige er, dass sich die Zusammenarbeit mit Familienorganisationen wie Pro Juventute und Kinderschutz Schweiz ausgezahlt habe. «Gemeinsam konnten wir den Ständerätinnen und Ständeräten die notwendigen Fakten liefern und wichtige Überzeugungsarbeit leisten.» Zum anderen habe die kleine Kammer klar zugunsten des Kindeswohls entschieden. «Der Ständerat legte der Abstimmung das Wohlergehen des Kindes zugrunde, und nicht den Zivilstand der Eltern.» Dies sei ausgesprochen wichtig im Hinblick auf die rechtliche Absicherung der Kinder.

Persönlich informieren

Nun muss noch der Nationalrat über die geplante Gesetzesänderung befinden, voraussichtlich wird dies in der Sommersession geschehen. «Mit Blick auf die Abstimmung im Nationalrat werden wir erneut mit den anderen Organisationen zusammenarbeiten und die Politikerinnen und Politiker mit Informationen beliefern», sagt Maria von Känel. Zudem würden auch persönliche Gespräche zwischen den Nationalratsmitgliedern und Direktbetroffenen stattfinden. «Wir bleiben dran.»

Gleichberechtigung im Einbürgerungsverfahren

Über ein anderes LGBT-relevantes Geschäft hat der Nationalrat bereits abgestimmt: Mitte März sprach sich die grosse Kammer mit 122 zu 62 Stimmen dafür aus, dass gleichgeschlechtliche Paare in eingetragenen Partnerschaften das Recht auf erleichterte Einbürgerungen haben sollen – so, wie es bei Eheleuten bereits heute geregelt ist. Zurzeit gelten für eingetragene Paare noch die strengeren Voraussetzungen der ordentlichen Einbürgerung. Grosses Novum der geplanten Änderung: Ausländische gleichgeschlechtliche Partnerinnen und Partner von Schweizerinnen und Schweizern würden nicht mehr auf die sogenannte «Vertrautheit mit den schweizerischen Verhältnissen» geprüft. «Der Entscheid des Nationalrats ist ein sehr erfreulicher Schritt», sagt Hans-Peter Fricker, Leiter der Politischen Kommission. Allerdings zeige diese Angelegenheit erneut, dass es ohne die «Ehe für alle» weiterhin vieler Einzelentscheide bedürfe, um nach und nach die komplette Gleichstellung homo- und heterosexueller Menschen bei den Partnerschaftsformen zu erreichen. «Die Eheöffnung hingegen würde alle 20 noch bestehenden Unterschiede auf einmal beseitigen.»

Das Geschäft zur erleichterten Einbürgerung geht nun an den Ständerat. Da die geplante Gesetzesrevision eine Verfassungsänderung erfordert, muss letztendlich das Volk entscheiden.

 

Newsletter-Anmeldung