Konversionstherapieverbot 6.7.21
Was keine Krankheit ist, kann man nicht heilen

Eine Motion fordert, Konversionstherapien im Kanton Basel-Stadt gesetzlich zu verbieten. Miteingereicht wurde sie vom baselstädtischen Grossrat und Networker Johannes Sieber. Im Interview sagt er, wie es nun weitergeht.
Networker und Basler Grossrat Johannes Sieber (GLP) hat zusammen mit Ratskollegin Michela Seggiani (SP) eine Motion verfasst, die am 20. Mai an die baselstädtische Regierung überwiesen wurde. Johannes und Michela fordern, dass auf dem Gebiet des Kantons Basel-Stadt Konversionstherapien gesetzlich verboten werden. Kritiker*innen im Grossrat waren der Ansicht, dass dieses Verbot eine Überregulierung bedeute. Eine Kritik, die Johannes klar zurückweist: «Wir fordern, dass nicht-heterosexuelle Personen das gleiche Recht auf Schutz vor unethischen, paramedizinischen Massnahmen haben, wie andere Menschen auch.» Mit einem gesetzlichen Verbot können solche inhumanen Therapieformen nämlich auch dort wirksam geahndet werden, wo etablierte Regulative von Krankenkassen, Berufsverbänden oder Fachgesellschaften nicht greifen – zum Beispiel bei Online-Angeboten.
Johannes, im Gebiet des Halbkantons Basel-Stadt sollen Konversionstherapien gesetzlich verboten werden. Wie effektiv wäre ein solches Gesetz, wenn solche Therapien rund um Basel weiterhin erlaubt bleiben?
Weniger effektiv als ein Verbot auf nationaler Ebene. Jedoch: Rund um Basel ist die Konversionstherapie nicht erlaubt. In ganz Deutschland ist sie verboten. Ein Verbot in Basel hätte Signalwirkung. Dass Homosexualität keine Krankheit ist und darum nicht therapiert werden kann, wissen wir seit über 30 Jahren. Dass sie auch nicht therapiert werden soll, wäre ein wichtiges Zeichen.
War es schwierig, die nötige Mehrheit im Parlament für die Motion zusammenzukriegen?
Nein. Wobei mich die Position der LDP (Liberal-Demokratische Partei) schon sehr überrascht hat. Sehr fragliche Voten mussten wir uns da anhören. Beispielsweise wurde die Konversionstherapie mit Wahrsagerei verglichen, die wir ja auch nicht verboten hätten. Man muss schon sehr marktverblendet sein, wenn man ein Angebot auch dann nicht verbieten will, wenn es nachweislich Menschen in Depression und Suizid stürzt.
Was sind nun deine Erwartungen an die Regierung?
Mit dem Überweisen der Motion hat der Grosse Rat der Regierung den Antrag gegeben, einen Gesetzesentwurf zum Verbot der Konversionstherapie im Kanton Basel-Stadt auszuarbeiten und vorzuschlagen. Meine Erwartung ist, dass er das tut.
Gibt es (politischen oder gesellschaftlichen) Widerstand gegen ein solches Konversionstherapieverbot? Und wenn ja, von wem?
Ja, von der SVP, der EVP und wie gesagt, erstaunlicherweise von der LDP. Wobei Teile davon, inklusive Nationalrat Christoph Eymann, im Nachhinein zugesichert haben, ein Verbot auf nationaler Ebene zu unterstützen. Immerhin!
Wie geht es nun konkret weiter? Ab wann sind solche Konversionstherapien im besten Fall verboten?
So zackig geht das leider nicht. Die Regierung wird in drei Monaten das Geschäft in den Grossen Rat zurückspielen und das weitere Vorgehen vorschlagen. Im Idealfall ist das bereits ein Gesetzesentwurf. Es kann aber auch sein, dass er die Motion in einen Anzug (schwächeres Instrument) umwandeln möchte. Dann werden wir nochmals kämpfen müssen, damit die Konversionstherapie doch noch verboten wird.
Text: Michel Bossart