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Politik 5.10.18

Ein klares Nein zur sog. «Selbstbestimmungsinitiative»

Die Annahme der «Selbstbestimmungsinitiative» hätte zur Folge, dass bestehende Verträge aufzukündigen wären. Die PoKo erklärt kurz und bündig, warum es wichtig ist, am 25. November ein Nein in die Urne zu legen.

Die Initiative der SVP mit dem irreführenden Titel «Schweizer Recht statt fremde Richter» verspricht «Selbstbestimmung» für das Schweizer Volk: Das nationale Recht soll absoluten Vorrang vor internationalem Recht haben, bestehende völkerrechtliche Verträge wären nicht mehr einzuhalten und/oder zu kündigen. «Vertragsbruchinitiative» wäre also der treffendere Ausdruck für diese trügerische Initiative! Und weil sich die Schweiz damit aus vielen wichtigen internationalen Abkommen verabschieden müsste, könnte man auch von einer «Selbstbeschneidungsinitiative» sprechen.

Was kannst DU tun, um die Annahme der Initiative zu verhindern?

  • Informiere Dich! Die Initiative und ihre Auswirkungen sind komplex. Fakten und Argumente findest Du zum Beispiel im Positionspapier von Network (www.network.chhttps://www.network.ch/wp-content/uploads/old/Network_EMRK_Selbstbestimmungsinitiative.pdf) oder auf der Website der Allianz der Zivilgesellschaft (www.sbi-nein.ch).
  • Besuche Veranstaltungen und Podiumsdiskussionen! Es gibt viele solcher Veranstaltungen, auch bei Network. In jeder Regionalgruppe finden diesen Herbst Spezialapéros zum Thema statt.
  • Bring Dich in die Diskussion ein! Diskutiere mit Bekannten, schreib Leserbriefe, engagiere Dich in sozialen Medien!
  • Bei Fragen stehen Dir die Mitglieder der Politischen Kommission für Auskünfte gerne zur Verfügung.

Argumentarium Kurz

Darum lehnt Network die Initiative ab:

1. Die Initiative ist ein Frontalangriff auf die EMRK und die humanitäre Tradition der Schweiz

Mit der Initiative würde insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) in der Schweiz wirkungslos. Für LGBTQ-Rechte wäre dies fatal, denn gerade auch diese Minderheitenrechte werden durch die EMRK geschützt.

2. Die Initiative beschneidet unsere Grundrechte in der Schweiz

Mit dem Wegfallen der EMRK können wir uns nicht mehr gegen willkürliche menschenrechtswidrige Entscheide wehren. Da wir in der Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit kennen, die es dem Bundesgericht erlauben würde, menschenrechtswidrige Bundesgesetze zu überprüfen, brauchen wir eine übergeordnete Instanz, die in solchen Fällen eingreifen kann.

3. Die Initiative ist eine Mogelpackung

Die Initiative gaukelt vor, wir könnten heute nicht mehr selbst bestimmen und würden von «fremden Richtern» (gemeint sind die Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder kurz: EGMR) drangsaliert. Richtig ist, dass die Schweiz (wie jeder der 47 Unterzeichnerstaaten der EMRK) eine Richterin am EGMR stellt, die bei Fällen gegen die Schweiz dabei ist und Gelegenheit hat, die schweizerischen Besonderheiten zu erläutern. Die urteilenden Richter sind absolut unabhängig und wenden lediglich die EMRK an, welche die Schweiz ja mit ihrer Ratifizierung – freiwillig – zu eigenem Recht gemacht hat.

4. Die Initiative ist voller Widersprüche und damit untauglich

Die Initiative klärt das Verhältnis zwischen Landesrecht und Völkerrecht keineswegs, sondern gefährdet ein fein austariertes System, in dem sich die rechtsetzende und die rechtsprechende Gewalt im Staat die Waage halten. Sie gefährdet zudem die Integration der Schweiz in die internationale Ordnung, gerade auch in wirtschaftlicher Hinsicht.

Argumentarium Lang

Darum lehnt Network die Initiative ab:

1. Die Initiative ist ein Frontalangriff auf die EMRK und die humanitäre Tradition der Schweiz

Mit der Initiative würde insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) in der Schweiz wirkungslos. Für LGBTQ-Rechte wäre dies fatal, denn gerade auch diese Minderheitenrechte werden durch die EMRK geschützt. Die Schweiz als international anerkanntes Vorbild für humanitäre Tradition verlöre damit jede Glaubwürdigkeit. Darüber hinaus dient Internationaler Grundrechtsschutz den ureigenen Interessen der Schweiz, nicht zuletzt als Beitrag zur politischen Stabilität der Staatenwelt.

2. Die Initiative beschneidet unsere Grundrechte in der Schweiz

Mit dem Wegfallen der EMRK können wir uns nicht mehr gegen willkürliche menschenrechtswidrige Entscheide wehren. Wenn die Diskriminierung auf gültigem Schweizer Recht beruht, bietet dieses keine Hilfe: Wir kennen in der Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit, welche dem Bundesgericht erlauben würde, menschenrechtswidrige Bundesgesetze zu überprüfen. Deshalb brauchen wir eine übergeordnete Instanz, welche in solchen Fällen eingreifen kann. Gut verankerte Grundrechte sind essentiell für eine funktionierende direkte Demokratie. Mit einer Annahme der Initiative fällt diese Verankerung weg, da es in der Schweiz lediglich eine Verfassungs- oder eine Gesetzesänderung braucht, um menschenrechtswidriges Recht zu schaffen. Für LGBTQ-Menschen sind die Menschenrechte und damit der Minderheitenschutz zentral: Darum sagen nebst Network auch alle andern LGBTQ-Organisationen Nein zur sogenannten «Selbstbestimmungsinitiative».

3. Die Initiative ist eine Mogelpackung

Die Initiative gaukelt vor, wir könnten heute nicht mehr selbst bestimmen und würden von «fremden Richtern» (gemeint sind die Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder kurz: EGMR) drangsaliert. Richtig ist, dass die Schweiz (wie jeder der 47 Unterzeichnerstaaten der EMRK) eine Richterin am EGMR stellt, die bei Fällen gegen die Schweiz dabei ist und Gelegenheit hat, die schweizerischen Besonderheiten zu erläutern. Die urteilenden Richter sind absolut unabhängig und wenden lediglich die EMRK an, welche die Schweiz ja mit ihrer Ratifizierung – freiwillig – zu eigenem Recht gemacht hat. Niemandem käme in den Sinn von «fremden Richtern» zu sprechen, wenn ein Bundesrichter aus einem Kanton über einen Sachverhalt aus einem anderen Kanton urteilt.

4. Die Initiative ist voller Widersprüche und damit untauglich

Die Initiative enthält Widersprüche und führt zu Rechtsunsicherheiten. Sie klärt das Verhältnis zwischen Landesrecht und Völkerrecht keineswegs, sondern gefährdet ein fein austariertes System, in dem sich die rechtsetzende und die rechtsprechende Gewalt im Staat die Waage halten. Sie gefährdet zudem die Integration der Schweiz in die internationale Ordnung, gerade auch in wirtschaftlicher Hinsicht. 31 namhafte Rechtsgelehrte sind sich einig und kommen alle zum selben Schluss: Diese Initiative ist nicht zu Ende gedacht und ganz einfach ein Pfusch (https://www.sbi-nein.ch/sites/default/files/stellungnahme_sbi_jusletter_20feb2017.pdf).

Text: Michel Bossart

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