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Politik 7.5.19

Zwei Dämpfer im April

Die Abstimmung über die CVP-Initiative mit der rückständigen Ehedefinition muss wiederholt werden – wie ist noch unklar. Und das Referendum gegen die Erweiterung der Antirassismusstrafnorm ist zustande gekommen. Die Schweizer Stimmberechtigten werden entweder Ende November oder dann im Februar 2020 an der Urne entscheiden, ob sie den Diskriminierungsschutz ausweiten wollen oder nicht.

Noch an der Network-GV in Interlaken war nicht absehbar, dass die LGBTIQ-Community 2019 mit zwei heftigen Herausforderungen zu kämpfen haben wird.

Der Sieg über die CVP-Initiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» 2016 war denkbar knapp. Die Community atmete auf. Nicht weil sie für eine Heiratsstrafe wäre, sondern weil die Initiative die Ehe beiläufig als «gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau» in der Bundesverfassung verankern wollte. Wegen Fehlinformationen in den Abstimmungsunterlagen, focht die CVP das Abstimmungsresultat an, und zum ersten Mal in der Geschichte der modernen Schweiz annullierte das Bundesgericht einen nationalen Volksentscheid. Weil dieser Entscheid ein Novum ist, weiss nun niemand so recht, wie es weitergehen wird. Der Ball liegt beim Bundesrat. Dieser hat zwei Möglichkeiten: Er lässt die Abstimmung einfach wiederholen, oder er lässt es zu, dass im Vorfeld auch die parlamentarische Beratung wiederholt wird. Wäre das der Fall, käme auch die Möglichkeit eines Gegenvorschlages ins Spiel. Die konservative Ehedefinition könnte dann fallen, war das doch laut Abstimmungsanalysen der wichtigste Grund für die damalige Ablehnung der Initiative. Hans-Peter Fricker von der PoKo meint dazu: «Gottseidank steht die CVP heute selbst nicht mehr hinter ihrer ihrerzeit formulierten Ehedefinition. Das erhöht die Chancen für eine neue parlamentarische Beratung des Geschäfts und damit eine Vorlage zur Abschaffung der Heiratsstrafe ohne Ehedefinition.»

Der zweite Rückschlag kommt aus der rechten Ecke: EDU und JSVP reichten am 8. April über beglaubigte 70’000 Unterschriften ein, um die Erweiterung der Anti-Rassismusstrafnorm um die sexuelle Orientierung an die Urne zu bringen. Der früheste mögliche Abstimmungstermin über den Diskriminierungsschutz für Schwule, Lesben und Bisexuelle ist der nächste 24. November. Dazu Hans-Peter: «Da die Parteien parallel zum Wahlkampf für den National- und den Ständerat wohl nicht viele Mittel in diesen Abstimmungskampf investieren und die Wirtschaftsverbände sich von diesem Thema nicht betroffen fühlen werden, wird es ganz an den LGBTI-Verbänden liegen, diesen Kampf zu führen und ihn wenn immer möglich auch zu gewinnen.» Dieser Kampf sei nur mit einem sehr grossen personellen und finanziellen Aufwand möglich, sagt Hans-Peter weiter. Die PoKo muss sich nun rasch und gründlich darauf vorbereiten.

Text: Michel Bossart

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